Amtliche Bekanntmachungen
Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5a BekanntmachungsVO der Stadt Bad Soden-Salmünster öffentlich bekannt gemacht. Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift „Bad Soden-Salmünster aktuell“.