Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Gemäß § 7 Ortsgerichtsgesetz werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Stadt hat hierzu dem Amtsgericht die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten entfallen sind.
Personen, die sich für das Amt der/des Ortsgerichtsschöffin/-en interessieren, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung mit kurzem beruflichen Lebenslauf an den
Magistrat
der Kurstadt Bad Soden-Salmünster
Haupt- und Personalamt
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster
oder
hauptamt@badsoden-salmuenster.de
zu richten.
Bad Soden-Salmünster, den 05.07.2024
Der Magistrat
der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch
Bürgermeister