Umweltbewusstsein Entsorgung & Abfall
Die effiziente Müllentsorgung in einer Gemeinde ist von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung der Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Eine gut organisierte Abfallwirtschaft trägt nicht nur zur Sauberkeit bei, sondern ermöglicht auch eine nachhaltige Ressourcennutzung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um den Bereich Entsorgung & Abfall. Ebenso können Sie hier die Abfallkalender sowohl als Download wie aber auch zum Übertrag in Ihren Online-Kalender beziehen.
Abfallkalender
Hinweis zu geänderten Annahmebedingungen für das Schadstoffmobil
Der Eigenbetrieb des Main-Kinzig-Kreises teilt mit, dass an dem Schadstoffmobil keine Batterien ( alle herkömmlichen Batterien und Akkus sowie Lithiumbatterien- und Akkus) aufgrund von EX-Schutz angenommen werden.
Anlaufstellen
Wertstoffhof Bad Soden-Salmünster
Der Wertstoffhof ist die zentrale Anlaufstelle, an der Bürger ihre wiederverwertbaren Abfälle wie Papier, Metall und Elektroschrott fachgerecht entsorgen können.Die gezielte Trennung und Sammlung der Wertstoffe ermöglicht eine effiziente Wiederverwertung und trägt zur Schonung von Ressourcen bei.
Entsorgungsanlagen des Main-Kinzig-Kreises
Neben dem Werstoffhof der Stadt bietet der Eigentbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises zahlreiche weitere Anlaufstellen zur Müllentsorgung. Eine Übersicht der Deponien, Kompostierungsanlagen und Sondermüllabnahmestellen des Main Kinzing-Kreises finden Sie auf der Informationsseite des MKK.
Entsorgungs FAQ's
Hinweise zur Mülltrennung
Die Entsorgung von Altpapier und Kartonagen erfolgt in Bad Soden-Salmünster über die Papiertonne. Direkt neben dem Müllbehälter bereitgestellte Beistellmengen an Papier und Kartonagen werden nur gebündelt mitgenommen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Altpapier und Kartonagen auch am städt. Wertstoffhof abzugeben. Informationen über weitere akzeptierte Wertstoffe, sowie die Öffnungszeiten und die Anschrift des Wertstoffshofs finden sie hier.
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr zusammen mit dem Restmüll oder bei der Sperrmüllabfuhr entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Zu diesem Zweck hat der Main-Kinzig-Kreis ein Bringsystem und ein Holsystem für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten eingerichtet. Im Holsystem werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Fa. AQA GmbH die Elektrogroßgeräte (z.B. Monitore, TV-Geräte, Waschmaschinen, Kühlgeräte u.a.) direkt beim Bürger kostenfrei abgeholt. Die Fa. AQA GmbH bietet bei Bedarf eine Beratung rund um das Elektro-Altgeräte-Recycling an.
Was muss ich tun:
- Per Anruf einen Abholtermin mit der AQA GmbH vereinbaren.
Was wird abgeholt:
- Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware): Herde, Kühlgeräte, Trockner, Waschmaschinen etc.
- Sonstige Großgeräte: Computer, Fernsehgeräte, Kopierer, Monitore, Mikrowellengeräte.
Wo wird abgeholt:
- Von Privathaushalten des Main-Kinzig-Kreises. Bereitstellung der Geräte auf dem Bürgersteig oder an der Grundstücksgrenze.
Wann wird abgeholt:
- Nach telefonischer Vereinbarung möglichst innerhalb von zwei Wochen. Bereitstellung der angemeldeten Geräte am Morgen des Abholtages bis 7.30 Uhr
Im Bringsystem hat der MKK drei Sammel/Übergabestellen eingerichtet. An diesen Annahmestellen können die Bürgerinnen und Bürger Elektro- und Elektronikgeräte kostenfrei abgeben. Weitere Informationen über die Einrichtungen finden sie auf der Webseite des Eigenbriebs Abfallwirtschaft des MKK.
Grünabfälle
Grundsätzlich erfolgt die Entsorgung der Grünabfälle über die Bio-Tonne. Die Abfuhr der Tonne erfolgt in der Wachstumsperiode wöchentlich. Bei erhöhtem Bedarf besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Bio-Tonne oder eine Saison-Biotonne zu beantragen. Die Biotonnen können im Servicecenter geordert werden. Die Stadt bietet weiterhin jährlich die kostenlose Sammlung von sperrigen Gartenabfällen an (Abfuhrtag siehe Abfallkalender). An der Kompostierungsanlage Schlüchtern-Hohenzell besteht die Selbstanlieferer die Möglichkeit, zu den dortigen Öffnungszeiten Gartenabfälle gegen Gebühr abzugeben.
Bauschutt
Die Entsorgung von Kleinmengen an Bauschutt (nur Steine, Keramik, Fliesen, Ziegel , Betonstücke mit max. Kantenlänge von 40 cm) kann auf dem Werstoffhof im Stadtteil Salmünster gegen Zahlung einer Gebühr erfolgen. Andere Bauschuttabfälle können in kleineren Mengen zur Kreismülldeponie nach Gelnhausen-Hailer gebracht werden. Die Annahme des Bauschutts ist kostenpflichtig. Des Weiteren nimmt die Fa. Weisgerber Umweltservice GmbHBauschutt, auch in größeren Mengen an. (Kosten bitte bei Fa. Weisgerber erfragen)
Restmüll
Die Entsorgung des Restmülls erfolgt grundsätzlich über die Restmülltonne. Bei Mehrbedarf besteht die Möglichkeit sich im Servicecenter des Rathauses Müllsäcke zu kaufen. Diese Säcke können dann zum Einsammlungstermin zur Restmülltonne gestellt werden.
Allgemeiner Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die illegale Entsorgung von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbuße bis zum 100.000 € geahndet werden kann. Abfälle dürfen gemäß § 28 Abs. 1 KrWG zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt und gelagert werden. Daher unsere Bitte: Nutzen Sie im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger die angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten.
Bitte beachten sie folgende Informationen zur korrekten Trennung ihres Hausmülls.
Weitere Sortierhinweise und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Main-Kinzig-Kreis.
Nachdem die neuen Müllmarken für 2024 / 25 mit dem Abgabenbescheid 2024 zugestellt wurden, macht das Servicecenter der Stadt Bad Soden-Salmünster darauf aufmerksam, dass ab dem 01.03.2024 nur noch die Restmülltonnen bzw. Biomülltonnen entleert werden, die mit den neuen Müllmarken versehen sind. Es ist in diesem Zusammenhang erforderlich, die alten Marken zu entfernen und die neuen Marken auf dem Mülltonnendeckel aufzukleben.
Die Marke für die Restmülltonne hat einen roten Untergrund mit der Aufschrift „Stadt Bad Soden-Salmünster Müllabfuhr 2024 / 25“. Die Marke für die Bio-Tonne hat einen gelben Untergrund mit der Aufschrift „Stadt Bad Soden-Salmünster Biomüll 2024 / 25“.
Wir bitten darauf zu achten, dass die angegebene Literzahl auf der Marke mit der Mülltonnengröße übereinstimmt. Von der Abfuhrfirma beanstandete Müllgefäße sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Für Rückfragen steht das Servicecenter im Rathaus Salmünster (Telefon 06056-733-37 bzw. 733-38) zur Verfügung.
Die Sperrmüllabholung muss spätestens eine Woche vor dem Sammeltermin unter der Telefonnummer 06056 / 73337 oder 73338 angemeldet werden. Ebenfalls ist die Anmeldegebühr in Höhe von 60,00 € für jeweils 2 cbm Sperrmüll bis eine Woche vor dem Sammeltermin an die Stadtkasse.
Kreissparkasse Schlüchtern IBAN: DE 8953 0513 96 000 1001 754 oder
VR Bank Main-Kinzig eG IBAN: DE 4450 6616 39 000 5350 573
zu überweisen oder im Servicecenter einzuzahlen. Bei der Überweisung bitte unbedingt das Stichwort „Sperrmüll“ und den Namen des Anmelders als Verwendungszweck auf der Überweisung angeben.
Der Sperrmüll muss am Abholtag ab 06.00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt sein. Wir bitten um Beachtung des Merkblatts zur Sperrmüllabfuhr auf unserer Homepage.
Sperrmülltermine 2025
- 09.01.2025 Salmünster, Mernes, Alsberg, Hausen, Ahl
- 10.01.2025 Bad Soden, Eckardroth, Kath.-Willenroth, Kerbersdorf, Romsthal, Wahlert
- 27.03.2025 Salmünster, Mernes, Alsberg, Hausen, Ahl
- 28.03.2025 Bad Soden, Eckardroth, Kath.-Willenroth, Kerbersdorf, Romsthal, Wahlert
- 15.05.2025 Salmünster, Mernes, Alsberg, Hausen, Ahl
- 16.05.2025 Bad Soden, Eckardroth, Kath.-Willenroth, Kerbersdorf, Romsthal, Wahlert
- 09.07.2025 Salmünster, Mernes, Alsberg, Hausen, Ahl
- 10.07.2025 Bad Soden, Eckardroth, Kath.-Willenroth, Kerbersdorf, Romsthal, Wahlert
- 03.09.2025 Salmünster, Mernes, Alsberg, Hausen, Ahl
- 04.09.2025 Bad Soden, Eckardroth, Kath.-Willenroth, Kerbersdorf, Romsthal, Wahlert
- 24.11.2025 Gesamtes Stadtgebiet an diesem Termin
Merkblatt zur Sperrmüllabfuhr
Von der Sperrmüllabfuhr sind folgende Gegenstände ausgeschlossen:
- Hausmüll, Restmüll
- Kleidung und Haushaltswäsche
- Sonderabfälle
- Wertstoffe
- Mit Abfall gefüllte Säcke, Kisten oder Kartons
- Papierkisten oder Papierkartons (leer oder befüllt)
- Gartenabfälle
- Autoreifen
- Autoteile
- Autobatterien
- Bauschutt
- Fenster, Türen, Deckenpanelle, Wandpanelle
- Nachtspeicheröfen
- Aquarien, sowie alle Flachgläser welche herausnehmbar sind (Glastische, Spiegel)
- Badewannen, Waschbecken, Heizkörper
- Tapetenreste, Laminat
- Sonstige Abfälle aus Hausumbauten (Bauhölzer, Fußbodenleisten)
- Alle Hölzer aus dem Außenbereich (Zäune, Gartenmöbel), welche aufgrund ihrer Schutzbehandlung (z.B. Verwitterungs- und Schimmelschutz) gesondert entsorgt
- Jegliche Abfälle aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben (z.B. Warenregale, Geschäftsausstattung)
- Öltanks
- Farbkübel
Der Sperrmüll muß am Abholtag ab 06.00 Uhr am Bürgersteig bzw. Straßenrand bereitgestellt werden. Privatgrundstücke werden von den Mitarbeitern der Müllabfuhr nicht betreten.
Am 07.04.2025 werden in Bad Soden-Salmünster wieder Grünabfälle eingesammelt. Bei dieser Sammlung werden ausschließlich nur Äste und Zweige mitgenommen. Diese müssen am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand im Bereich des Grundstückes bereit stehen. Die Äste und Zweige dürfen nicht länger als 1,5 m sein. Baumstämme, Wurzeln, Laub u.a. werden nicht mitgenommen. Liegengelassene Gegenstände sind unverzüglich vom Bürgersteig zu räumen. Die Grünabfälle müssen am Abholtag ab 6.00 Uhr bereitgestellt sein. Die Abfallmenge ist pro Grundstück auf 2 cbm beschränkt.
Die Einsammlung der Grünabfälle findet in folgender Reihenfolge statt:
07.04.2025 Salmünster, Hausen,
07.04.2025 Bad Soden, Ahl
07.04.2025 Mernes, Alsberg, Romsthal, Wahlert, Eckardroth,
Kerbersdorf, Schönhof und Kath. Willenroth
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich unzulässig ist. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Von dem Verbot der Beseitigung von Abfällen durch Verbrennen sind lediglich pflanzliche Abfälle ausgenommen, welche auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortschaft angefallen sind. Doch auch für das Verbrennen dieser pflanzlichen Abfälle gelten strenge Regeln. Maßgebliche Vorschrift ist die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen". Im Internet ist die Vorschrift im vollen Wortlaut auf der Webseite des Landes Hessen unter dem Oberbegriff Hessenrecht / Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu finden.
Ihr Ordnungsamt berät Sie gerne zu Fragen der Abfallbeseitigung und zu den Rahmenbedingungen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Sie erreichen die zuständigen Ansprechpartner im Servicecenter des Rathauses oder telefonisch unter 06056-733-37 oder 06056-733-38.