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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Gelnhausen und den Strafkammern des Landgerichts Hanau

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Hanau und das Amtsgericht Gelnhausen gefasst.  

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 05. bis 12.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünster aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Stadt Bad Soden-Salmünser, Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Bad Soden-Salmünster, den 24.05.2023                                                           

gez.
Dominik Brasch
Bürgermeister