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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat am 31.01.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Unter dem dritten Graben“ sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) einschließlich Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Anlage 1 zum Umweltbericht), der separaten Zusatzbewertung Landschaftsbild (Anlage 2 zum Umweltbericht), den zum Umweltbericht gehörenden Plan-Anhängen 1 bis 3 und den umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

19.06.2023 bis 21.07.2023 einschließlich

in der Stadtverwaltung Bad Soden-Salmünster, Liegenschaftsverwaltung, Rathausstraße 1, 1. OG, Zimmer 113, in 63628 Bad Soden-Salmünster zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr eingesehen werden. Darüber hinaus können weitere Termine nach telefonischer Abstimmung unter der Nummer 06056/733-43 oder /733-48 vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Bad Soden-Salmünster abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können unter der Adresse www.badsoden-salmuenster.de unter der Rubrik „Rathaus & Verwaltung / Amtliche Bekanntmachungen“ und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/a-c in der Auswahl „Bad Soden Salmünster“ unter dem Link „Zum Bebauungsplan im Verfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an fischer@fischer-plan.de oder info@badsoden-salmuenster.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Die Stadt Bad Soden-Salmünster hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einleitenden Kapiteln zu Anlass, Inhalten, Zielen und Festsetzungen und Merkmalen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst:

  • Mensch und menschliche Gesundheit: Informationen zur Bedeutung des Plangebietes für die Naherholung und zur Lage am Fernradweg R3.
  • Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Informationen zu den betroffenen Biotop- und Nutzungstypen und deren Wertigkeit und Schutzbedürftigkeit (u.a. Ansprache als Magerwiese gemäß den Kriterien des sogenannten Lebensraumtypes „LRT 6510“) sowie zur Bestands- und Eingriffsbewertung. Darüber hinaus Aussagen zu artenschutzrechtlichen Belangen (Artengruppen Vögel, Reptilien, Tagfalter, Amphibien, Fledermäuse und Haselmaus) inkl. Eingriffsbewertung und Kompensationsmaßnahmen. 
  • Boden und Fläche: Informationen zur Flächeninanspruchnahme, zu den vorherrschenden Bodentypen im Plangebiet und deren Eigenschaften, zur landwirtschaftlichen Bedeutung der Flächen und Böden, zur Eingriffsbewertung sowie zur Minderung des Bodeneingriffs.
  • Wasser: Hinweise zu oberirdischen Gewässern, zur Lage innerhalb der Schutzzone D des Heilquellenschutzgebietes (HQSG) Bad Soden-Salmünster (WSG-ID 435-138), zur Entwässerung des Plangebietes und zur Eingriffsbewertung des Vorhabens.
  • Klima und Luft: Informationen zur klimatologischen Bestandsaufnahme, zu Bedeutung des Plangebietes für die Schutzgüter Klima und Luft, zur Eingriffsbewertung und zu eingriffsminimierenden Maßnahmen. Ausführungen zur Einsparung von CO2 durch die Erzeugung erneuerbarer Energie.     
  • Landschaft: Informationen und Beschreibungen zur bestehenden Landschaft sowie eine Eingriffsbewertung im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild inkl. einer separaten Zusatzbewertung Landschaftsbild (Anlage 2 zum Umweltbericht).
  • Natura-2000-Gebiete und geschützte Biotope: Hinweise u.a. zum Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“ (Gebiets-Nr. 2435005); Distanz ca. 80 m und dem FFH-Gebiet „Klingbach, Orb und Haselbachtal bei Bad Orb“ (Gebiets-Nr. 5722-302); Distanz ca. 800 m. Hinweis auf die Lage innerhalb des Naturparks Hessischer Spessart. Hinweise auf gesetzlich geschützte Biotope, wie Streuobstwiesen und Gehölze feuchter Standorte in der Umgebung und deren Betroffenheit.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweise zum Vorkommen von Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu den Umweltauswirkungen durch die Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

 

Folgende weitere umweltbezogene Fachgutachten liegen vor und sind einsehbar:

  • Planungsbüro Dr. Huck - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 1 zum Umweltbericht) zum Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Unter dem dritten Graben“, Gemarkung Salmünster sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, 13.12.2022
  • Planungsbüro Dr. Huck - Zusatzbewertung Landschaftsbild (Anlage 2 zum Umweltbericht) zum Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Unter dem dritten Graben“, Gemarkung Salmünster sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, 17.01.2023

 

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:

  • Hessen Forst – Forstamt Schlüchtern (06.07.2022) (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt): Hinweise zum Waldabstand, zu Verschattungseffekten und zur Bedeutung von Gehölzen im Plangebiet.  
  • Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreis (08.07.2022) (Schutzgüter: Wasser, Boden und Fläche, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Natura-2000-Gebiete und geschützte Biotope, Mensch und menschliche Gesundheit, Landschaft): Hinweise zum Wasser- und Bodenschutz, zu möglichen wasserrechtlichen Genehmigungen, zur Bedeutung für die Landwirtschaft und Nutzungskonflikten, zu den regionalplanerischen Gebietskategorien, zu den Möglichkeiten Kompensationsmaßnahmen, zur ökologischen Wertigkeit v.a. der Grünlandflächen und Gehölzstrukturen, zu geschützten Lebensraumtypen und Streuobstbeständen gemäß Bundesnaturschutzgesetz, zur Veränderung des Lokalklimas, zur artenschutzrechtlichen Bedeutung und Konflikten, zur Erlebnis- und Erholungsqualität, zu den Zielen des Naturparks „Hessischer Spessart“, zur Bewertung des Landschaftsbildes und einer angepassten Gestaltung der Anlagen, zu den Monitoring-Maßnahmen, zur Blendwirkung der Solarmodule, zur Beleuchtung des Plangebietes und zur sogenannten „Lichtverschmutzung“, zu möglichen bestehenden Bodenbelastungen und Altlasten.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen – Hessen Archäologie (07.07.2022) (Schutzgüter: Kultur- und sonstige Sachgüter): Hinweise zur Sicherung möglicher Bodendenkmäler.  
  • Regierungspräsidium Darmstadt Dez. 31.2 (08.07.2022) (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaft, Natura-2000-Gebiete und geschützte Biotope, Mensch und menschliche Gesundheit): Hinweise zur ökologischen Wertigkeit der bestehenden Strukturen, zur Standortwahl, zum Landschaftsverbrauch und Zerschneidungswirkungen, auf die mögliche Betroffenheit von Landschaftsschutz- und Natura-2000-Gebieten, auf geschützte Biotoptypen, zur artenschutzrechtlichen Bedeutung und Konflikten, zur Eingriffsbewertung, zu wasserrechtlichen Belangen und Gewässern, zu möglichen Bodenbelastungen und Altlasten, zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Blendwirkung der Solarmodule.
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (27.06.2022) (Schutzgüter: Boden und Fläche): Hinweis zur Lage des Plangebietes in einem Bombenabwurfgebiet und den entsprechend erforderlichen Maßnahmen.
  • Vogel- und Naturschutzverein Bad Soden-Salmünster e.V. (07.07.2022) (Schutzgüter: Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Natura-2000-Gebiete und geschützte Biotope, Mensch und menschliche Gesundheit): Hinweise zur bestehenden Nutzung, den Biotoptypen und deren Wertigkeit sowie zur artenschutzrechtlichen Bedeutung des Plangebietes.

 

Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Dominik Brasch, Bürgermeister