Abfallkalender 2024 für den Stadtteil Ahl
Abfallkalender 2024 für den Stadtteil Bad Soden
Abfallkalender 2024 für den Stadtteil Hausen
Abfallkalender 2024 für den Stadtteil Salmünster
Abfallkalender 2024 für die Stadtteile Eckardroth, Romsthal, Wahlert,
Kerbersdorf, Katholisch-Willenroth und Schönhof
Abfallkalender 2024 für die Stadtteile Mernes und Alsberg
Termine Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2024
Nachdem die neuen Müllmarken für die Jahre 2022 / 23 mit dem Abgabenbescheid 2022 zugestellt wurden, macht das Servicecenter der Stadt Bad Soden-Salmünster darauf aufmerksam, dass ab dem 01.03.2022 nur noch die Restmülltonnen bzw. Biomülltonnen entleert werden, die mit den neuen Müllmarken versehen sind. Es ist in diesem Zusammenhang erforderlich, die alten Marken zu entfernen und die neuen Marken auf dem Mülltonnendeckel aufzukleben.
Die Marke für die Restmülltonne hat einen rosafarben Untergrund mit der Aufschrift „ Stadt Bad Soden-Salmünster Müllabfuhr 2022 / 23. Die Marke für die Bio-Tonne hat einen türkisfarben Untergrund mit der Aufschrift „ Stadt Bad Soden-Salmünster Biomüll 2022 / 23.
Wir bitten darauf zu achten, dass die angegebene Literzahl auf der Marke mit der Mülltonnengröße übereinstimmt. Von der Abfuhrfirma beanstandete Müllgefäße sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Für Rückfragen steht das Servicecenter im Rathaus Salmünster ( Tel. 06056 / 733-37 bzw. 733-38 ) zu Verfügung.
Am 10.04.2024 und 15.04.2024 werden in Bad Soden-Salmünster wieder Grünabfälle eingesammelt. Bei dieser Sammlung werden ausschließlich nur Äste und Zweige mitgenommen. Diese müssen am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand im Bereich des Grundstückes bereit stehen. Die Äste und Zweige dürfen nicht länger als 1,5 m sein. Baumstämme, Wurzeln, Laub u.a. werden nicht mitgenommen. Liegengelassene Gegenstände sind unverzüglich vom Bürgersteig zu räumen. Die Grünabfälle müssen am Abholtag ab 6.00 Uhr bereitgestellt sein. Die Abfallmenge ist pro Grundstück auf 2 cbm beschränkt.
Die Einsammlung der Grünabfälle findet in folgender Reihenfolge statt:
10.04.2024 Salmünster, Hausen, Bad Soden und Ahl
15.04.2024 Mernes, Alsberg, Romsthal, Wahlert, Eckardroth,
Kerbersdorf, Schönhof und Kath. Willenroth
Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
-Ordnungsamt-
Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster
Stadtteil Salmünster: | - Bahnhofstraße (Parkplatz) |
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- Frankfurter Straße / Philipp-Reis-Straße | |
- Münsterberg Straße (Parkplatz) | |
- Berliner Straße | |
- An der Steinkaute | |
- Roter Weg | |
- Fuldaer Straße |
Stadtteil Bad Soden: | - Gerhard-Radke-Straße |
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- Hohmühlenweg (Parkplatz) | |
- Burgstraße | |
- Zum Traroth | |
- Im Rausch |
Stadtteil Mernes: | - Jossastraße und Talstraße |
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Stadtteil Alsberg: | - Ringstraße |
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Stadtteil Ahl: | - Brunnenstraße |
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Stadtteil Romsthal: | - Wahlerter Straße |
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Stadtteil Wahlert: | - Haferheegstraße (DGH) |
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Stadtteil Eckardroth: | - Langstriegelweg in Richtung Sportplatz |
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Stadtteil Kerbersdorf: | Von-Kühlmann-Stumm-Straße |
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Stadtteil Katholisch-Willenroth: | - Vogelsbergstraße |
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Von der Sperrmüllabfuhr sind folgende Gegenstände ausgeschlossen:
1. Hausmüll, Restmüll
2. Kleidung und Haushaltswäsche
3. Sonderabfälle
4. Wertstoffe
5. Mit Abfall gefüllte Säcke, Kisten oder Kartons
6. Papierkisten oder Papierkartons (leer oder befüllt)
7. Gartenabfälle
8. Autoreifen
9. Autoteile
10. Autobatterien
11. Bauschutt
12. Fenster, Türen, Deckenpanelle, Wandpanelle
13. Nachtspeicheröfen
14. Aquarien, sowie alle Flachgläser welche herausnehmbar sind (Glastische, Spiegel)
15. Badewannen, Waschbecken, Heizkörper
16. Tapetenreste, Laminat
17. Sonstige Abfälle aus Hausumbauten (Bauhölzer, Fußbodenleisten)
18. Alle Hölzer aus dem Außenbereich (Zäune, Gartenmöbel), welche aufgrund ihrer Schutzbehandlung (z.B. Verwitterungs-und Schimmelschutz) gesondert entsorgt werden müssen
19. Jegliche Abfälle aus Industrie-,Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben (z.B. Warenregale, Geschäftsausstattung)
20. Öltanks
21. Farbkübel
Der Sperrmüll muß am Abholtag ______________ ab 06.00 Uhr am Bürgersteig bzw. Straßenrand bereitgestellt werden. Privatgrundstücke werden von den Mitarbeitern der Müllabfuhr nicht betreten.
Die Entsorgung von Altpapier und Kartonagen erfolgt in Bad Soden-Salmünster über die Papiertonne. Direkt neben dem Müllbehälter bereitgestellte Beistellmengen an Papier und Kartonagen werden nur gebündelt mitgenommen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Altpapier und Kartonagen auch am städt. Wertstoffhof in der Berliner Straße 40 im Stadtteil Salmünster abzugeben. Der Wertstoffhof ist Samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Zu der bisherigen Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Altmetalle, Kleinelektrogeräte und Bauschutt auf dem Wertstoffhof der Stadt Bad Soden Salmünster abgeben zu können, besteht ab dem 01.01.2019 die Möglichkeit, auch Altpapier bzw. Kartonagen während den neuen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes kostenlos zu entsorgen.
Änderung bei den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:
Ab dem 01.01.2019 ist der Wertstoffhof Samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Die bisherigen Öffnungszeiten während der Woche entfallen.
Allgemeine Informationen zur Entsorgung von Grünabfällen, Bauschutt und Restmüll finden Sie hier.
Wichtige Informationen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten finden Sie hier.
Der städtische Wertstoffhof nimmt folgende Wertstoffe an:
Gebühren
Die Abgabe der genannten Abfälle erfolgt kostenfrei mit Ausnahme von Bauschutt. Die Annahme von Bauschutt erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr:
Öffnungszeiten
Städtischer Bauhof/Wertstoffhof
Städtischer Bauhof; Berliner Straße 40
Tel.: (06056) 733-101; Bereitschaftsdienst: 0170 / 140 37 77
Samstag: 10.00 – 15.00 Uhr
Nach Mitteilung der Fa. AQA GmbH zählen PC-Monitore und TV-Geräte nicht mehr zu den Elektrokleingeräten sondern zu den Haushaltsgroßgeräten. Die Entsorgung dieser Geräte kann daher nicht mehr auf dem Wertstoffhof der Stadt Bad Soden-Salmünster erfolgen, sondern muß über die Service-Hotlinenummer der Fa. AQA unter der Tel.-Nr. 06051 – 971033333 zur kostenfreien Abholung angemeldet werden.
Informationen zu den Adressen und Öffnungszeiten der Deponien, Kompostierungsanlagen und Sondermüllabnahmestellen des Main Kinzing-Kreises finden Sie hier.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich unzulässig ist. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Von dem Verbot der Beseitigung von Abfällen durch Verbrennen sind lediglich pflanzliche Abfälle ausgenommen, welche auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortschaft angefallen sind. Doch auch für das Verbrennen dieser pflanzlichen Abfälle gelten strenge Regeln. Maßgebliche Vorschrift ist die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen". Im Internet ist die Vorschrift im vollen Wortlaut auf der Webseite des Landes Hessen unter dem Oberbegriff Hessenrecht / Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu finden.
Ihr Ordnungsamt berät Sie gerne zu Fragen der Abfallbeseitigung und zu den Rahmenbedingungen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Sie erreichen die zuständigen Ansprechpartner im Servicecenter des Rathauses oder telefonisch unter 06056-733-37 oder 06056-733-38.
Sortierhinweise und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Main-Kinzig-Kreis.