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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

| Rathaus

Am 31. Dezember 2023 endet im gesamten Bundesgebiet die fünfjährige Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen.

Im Main-Kinzig-Kreis wie überall in Deutschland werden deshalb Menschen gesucht, die diese ehrenamtliche Aufgabe in der kommenden Amtszeit von 2024 bis 2028 wahrnehmen möchten. Es werden sowohl Schöffinnen und Schöffen für das Erwachsenen- als auch für das Jugendstrafrecht gebraucht. Die Ehrenamtsagentur des Main-Kinzig-Kreises bietet für Interessierte am 2. März um 18.30 Uhr eine Online-Veranstaltung an, die über Arbeit und Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen informiert: „Das Schöffenamt – Bürgerinnen und Bürger auf der Richterbank“. Ein Referent vermittelt während der Online-Veranstaltung nicht nur Informationen rund um das wichtige Amt, sondern berichtet auch über seine Arbeit als Schöffe am Hanauer Landgericht. Außerdem steht er für Fragen zur Verfügung.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit werden aus traditionellen Gründen mit dem Begriff „Schöffe“ bezeichnet. Sie sind an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme beteiligt wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das heißt, sie entscheiden gleichberechtigt über die Schuld und eventuell Strafe von Angeklagten. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann nur von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden. Sie bringt hohe Verantwortung gegenüber den Geschädigten, den Angeklagten und der Öffentlichkeit mit sich. Das anspruchsvolle Amt ist sehr abwechslungsreich und bietet die Gelegenheit für aktive, echte Mitwirkung an Entscheidungen der Dritten Gewalt.

Landrat Thorsten Stolz ermutigt Interessierte im Landkreis, sich für die ehrenamtliche Aufgabe zu bewerben: „Das Schöffenamt ist wohl das anspruchsvollste und verantwortungsreichste Amt, das unser Rechtsstaat den Bürgerinnen und Bürgern übertragen kann. Dadurch werden sie zu aktiven Mitgestaltern der Strafgerichtsbarkeit – natürlich auf Grundlage geltenden Rechts. Die Aufgabe ist Verpflichtung und Ehre zugleich. Durch die gleichberechtigte Mitwirkung ehrenamtlicher Schöffinnen und Schöffen beweist der demokratische Staat, was er dem Urteilsvermögen der Menschen zutraut.“

Im Main-Kinzig-Kreis werden derzeit alle Kommunen aufgefordert, für die neue Amtsperiode Personen für das Schöffenamt vorzuschlagen. Interessierte können sich auch selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden.

Anmeldungen bitte per E-Mail an ehrenamtsagentur@mkk.de oder info@schoeffen-tv.de oder telefonisch bei der Ehrenamtsagentur unter 06051-85-13777. Die Teilnehmenden erhalten zwei Tage vor dem Termin den Einwahllink für die digitale Veranstaltung per E-Mail.