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Beantragung der Heizkostenhilfe

| Leben in BSS

In den letzten Wochen erreichen uns immer häufiger Anfragen zur Beantragung der durch die Bundesregierung beschlossenen Heizkostenhilfe für private Haushalte.

Dies zum Anlass nehmend möchten wir gerne auf eine Pressemeldung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 25. April 2023 Bezug nehmen, in welcher nunmehr die genauen Regularien für die Stellung der "Härtefallanträge Energiekosten", wie es offiziell heißt, entnommen werden können.

 

Die vollständige Pressemeldung ist hier abrufbar: https://t1p.de/mba3n

 

Zentrale Stelle für die Abwicklung der Heizkostenhilfe ist in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Bediensteten der Stadtverwaltung haben hierzu auch keine weiteren Informationen als die, welche in den öffentlichen Internetbeiträgen zu finden sind.

 

Fest steht nunmehr, dass die Anträge auf finanzielle Hilfe ab dem 04. Mai 2023 online über eine Plattform der Kasse Hamburg (https://t1p.de/dgttb), welcher sich das Land Hessen angeschlossen hat, gestellt werden können.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Weitere Informationen können der Pressemeldung des Hessischen Wirtschaftsministeriums entnommen werden. Zudem hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine Bürgerinfo zur Heizkostenhilfe eingerichtet, welche telefonisch unter 06151/126000 oder per Mail (heizkostenhilfe(at)rpda.hessen.de) erreichbar ist.