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Bad Soden-Salmünster entscheidet sich für klimaangepasstes Waldmanagement

| Leben in BSS

Spätestens der Dürresommer 2022 zeigt uns allen, der Klimawandel ist in Deutschland angekommen und das schneller und heftiger als angenommen.

Die Häufung und Verschärfung von Witterungsextremen wie Hitze, Trockenheit und Stürmen bedeuten eine große Gefahr für den Wald. Dadurch werden die Bäume geschwächt und Dinge wie Schädlingsbefalle sind die Folge.

Der Klimawandel bedroht nicht nur den Lebensraum Wald und damit auch seine gesamte Artenvielfalt, sondern auch seine Funktionen wie beispielsweise die Erholungs-, die Klimaschutz-, die Bodenschutz- und die Nutzfunktion. Der Klimawandel gefährdet einzelne Baumarten, dadurch aber auch ganze Waldökosysteme. Die Anfälligkeit der Forstwirtschaft gegenüber dem Klimawandel wird zurzeit vor allem am Beispiel der Fichte deutlich. Aber auch Laubbäume wie die Buche leiden zunehmend unter den geänderten klimatischen Bedingungen.

Der Wald mit seinen vielen Funktionen ist lebenswichtig. Er liefert Holz, frische Luft und sauberes Wasser. Tieren und Pflanzen bietet er Lebensraum, Nahrung und Schutz. Der Wald schützt seine Umgebung vor Klimaextremen. Der Waldboden nimmt den Regen auf und verhindert so, dass Hochwasser entstehen. Viele kleine Hochwasserrückhaltebecken im Stadtwald wurden gebaut und sorgen für eine Schadensentlastung in den bebauten Bereichen.  

Insoweit ist es wichtig den Wald ökologisch und nachhaltig zu bewirtschaften. Der Stadtwald Bad Soden-Salmünster übernimmt diese Funktionen dank jahrzehntelanger Weitsicht der politisch- und forstverantwortlichen Personen in hervorragender Art und Weise, um unsere Wälder auch für die nachfolgenden Generationen lebens- und liebenswert zu erhalten.

Bürgermeister Dominik Brasch freut sich daher sehr, dass es im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung im Februar diesen Jahres zu einem einmütigen Beschluss kam, sich über die bisherigen Bemühungen hinaus dazu zu entscheiden, übergesetzliche und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement einzuhalten.

„Wir sind uns vor Ort der hohen Bedeutung unseres Stadtwalds für den Klimaschutz bewusst und setzen uns daher mit allen zur Verfügung stehenden Mittel für den Erhalt und Förderung des Waldökosystems mit seinen mannigfaltigen Funktionen ein. Die geplante Entwicklung von Windenergieanlagen in Kommunalwaldabschnitten steht diesem Gedanken dabei nicht entgegen, sondern verstärkt lediglich die Notwendigkeit alle verbleibenden Waldflächen so nachhaltig wie möglich zu bewirtschaften“ führt der Bürgermeister hierzu aus und ergänzt „Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, der wir uns vor Ort ganz bewusst stellen.“

Denn nach Überzeugung aller Verantwortlichen sind nur klimaresiliente Wälder dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Bis Ende 2026 werden vom Bund 900 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Deshalb ging dem nun erfolgten Beschluss im Januar diesen Jahres ein gemeinsames Gespräch mit der Führungsebene des Forstamtes Schlüchtern voraus, um aufzuklären, ob sich die Stadt für eine Aufnahme in das Förderprogramm bewerben sollte.

Da die Stadt Bad Soden-Salmünster und HessenForst als Bewirtschafter des Kommunalwaldes in guter und nachhaltiger Zusammenarbeit bereits den größten Teil der geforderten Kriterien heute schon erfüllen (Stichwort PEFC-Zertifizierung), wird die Ausweitung auf alle weiteren notwendigen Maßnahmen umgehend möglich sein.

Hochgerechnet auf die rd. 1.200 ha Stadtwaldfläche erwartet die Stadt Bad Soden-Salmünster einen jährlichen Zuschuss von bis zu 100.000 Euro aus dem Bundesprogramm.

Im Detail bedeutet dies, dass der Kommunalwald der Kurstadt zukünftig nach folgenden Kriterien bewirtschaftet wird:

1.       Verjüngung des Vorbestandes durch künstliche Verjüngung oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum.
 

2.        Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen. 
 

3.       Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jeweiligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten. 
 

4.       Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.
 

5.       Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.
 

6.       Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.
 

7.       Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.
 

8.       Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.
 

9.       Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.
 

10.   Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.
 

11.   Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen. 
 

12.   Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.