Im Auftrag der Verkehrssicherheit bitten wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, beim Parken besonders aufmerksam zu sein. Damit Räum- und Streufahrzeuge zuverlässig arbeiten können, muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00 Metern, idealerweise 3,50 Metern, frei bleiben da ansonsten eine Räumung nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss.
Das liegt in Ihrem eigenen Interesse und dem Ihrer Mitmenschen. Bitte beachten Sie: Werden Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt und kommt es dadurch zu Schäden – etwa durch den Winterdienst oder eingeschränkte Räumarbeiten – können die Fahrzeughalterinnen und -halter hierfür haftbar gemacht werden.
Besonders wichtig ist dies zudem im Hinblick auf Rettungskräfte. Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf ausreichend Platz angewiesen, um im Notfall schnell helfen zu können. Hier kann es um Minuten gehen – und diese können über Leben und Tod entscheiden.
Bitte achten Sie darauf, dass die vorgeschriebenen Restfahrbahnbreiten jederzeit gewährleistet sind.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme, damit wir gemeinsam sicher durch den Winter kommen.