Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden wie folgt gesenkt:
- Grundsteuer A:
339 Prozentpunkte (bisher: 490 Prozentpunkte) - Grundsteuer B: 455 Prozentpunkte (bisher: 490 Prozentpunkte)
Damit geht Bad Soden-Salmünster einen wichtigen Schritt, um die Anforderungen der Grundsteuerreform zu erfüllen und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern noch in diesem Jahr Klarheit zu verschaffen. Die Hebesätze, die bislang bei 490 Prozentpunkten für beide Grundsteuerarten lagen, werden somit deutlich gesenkt.
Die neuen Werte weichen zumindest bei der Grundsteuer B von den Hebesatzempfehlungen der hessischen Steuerverwaltung ab, die 339 Prozentpunkte für die Grundsteuer A und 395 Prozentpunkte für die Grundsteuer B vorsahen. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich jedoch bewusst für diese Anpassung entschieden, um einerseits das in der ursprünglichen Haushaltsplanung vorgesehene Steueraufkommen für 2025 zu wahren und andererseits den rechtlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich für das Jahr 2025 sicherzustellen.
Bürgermeister Dominik Brasch führt daher aus: „Der gebotene Haushaltsausgleich kann jedoch aufgrund zu erwartender höherer Umlageverpflichtungen gegenüber dem Landkreis und geringerer Schlüsselzuweisungen des Landes, nicht mit dem geschätzten Empfehlungshebesatz der Landesfinanzverwaltung erreicht werden.“
Hintergrund
Die Grundsteuerreform wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 Teile der bisherigen Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärte. Ab dem 01.01.2025 gelten neue Bewertungsansätze, die individuell für jedes Grundstück ermittelt wurden.
Erklärung für Steuerpflichtige
Die Senkung der Hebesätze durch die Stadt bedeutet nicht, dass die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer für alle Eigentümer automatisch geringer ausfällt. Hintergrund ist die grundlegende Veränderung des Systems zur Berechnung der Grundsteuer durch die Grundsteuerreform 2025.
Bislang wurde die Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte berechnet, die teilweise mehrere Jahrzehnte alt waren. Diese wurden nun durch neue Bewertungsansätze ersetzt. Im Zuge der Reform hat das Finanzamt für jedes Grundstück in Deutschland eine neue Bemessungsgrundlage ermittelt.
Der neue Grundsteuerbetrag setzt sich dabei aus mehreren Komponenten zusammen:
1. Grundstücksbewertung durch das Finanzamt:Mit dem in Hessen angewendeten Flächen-Faktor-Verfahren werden zunächst die Größe des Grundstücks und die Wohnfläche des Gebäudes ermittelt. Hierbei unterscheidet sich die Ermittlung der Grundsteuer vom sogenannten Bundesmodell. (Finanzamt Hessen)
Der Bodenrichtwert des Grundstücks wird mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde verglichen. Weicht der individuelle Bodenrichtwert vom Durchschnitt ab, wird ein Faktor angewendet, der diese Abweichung berücksichtigt. Dieser Faktor spiegelt jedoch Bodenwertunterschiede nicht eins zu eins wider, sondern gedämpft.
2. Steuermesszahl:
Die ermittelten Flächen werden mit der Steuermesszahl und dem Lage-Faktor multipliziert, um den Steuermessbetrag zu berechnen.
3. Hebesatz der Kommune: Der letzte Faktor ist der von der jeweiligen Kommune festgelegte Hebesatz, der die endgültige Höhe der Grundsteuer bestimmt.
Durch diese Umstellung kann es jedoch dazu kommen, dass Eigentümer – trotz der in Bad Soden-Salmünster beschlossenen Senkung der Hebesätze – unterschiedlich stark be- oder entlastet werden.
Die Stadt Bad Soden-Salmünster hat sich bei der Anpassung der Hebesätze bemüht, das Gesamtaufkommen stabil zu halten, sodass die Kommune auch weiterhin über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Es ist daher wichtig, dass Steuerpflichtige ihre Messbescheide des Finanzamtes genau prüfen. Bei Fragen zur individuellen Bemessungsgrundlage oder zu den Grundlagen der Bewertung (z. B. Bodenrichtwert oder Gebäudenutzung) sollten sie sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Die Stadtverwaltung steht jedoch weiterhin für allgemeine Fragen zur Reform und zur Bedeutung der Hebesatzanpassungen zur Verfügung.
Frühzeitige Handlungsfähigkeit durch genehmigten Haushalt
In Bad Soden-Salmünster war die Anpassung der Hebesätze lediglich erforderlich, da die Stadt bereits über einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2025 verfügt. „Somit ist Bad Soden-Salmünster frühestmöglich handlungsfähig und startet mit einem genehmigten Haushalt in das neue Jahr. Diese vorausschauende Planung unterstreicht die Verlässlichkeit und Stabilität der städtischen Finanzpolitik“, betont Bürgermeister Dominik Brasch.
Blick nach vorn
Mit diesem Beschluss hat die Stadt Bad Soden-Salmünster frühzeitig die Weichen für die Umsetzung der Grundsteuerreform gestellt. Trotz einiger Unsicherheiten bei der vollständigen Datenlage, verdeutlicht die Stadt durch diesen Beschluss, eine solide und stabile Handlungsfähigkeit für das kommende Jahr.