Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Aufruf zur Mitarbeit in der Integrationskommission

| Leben in BSS

Wer will sich in der Integrationskommission von Bad Soden-Salmünser engagieren?

In Bad Soden-Salmünster ist die Integrationskommission als Interessenvertretung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner neu zu besetzen. Hierfür werden engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich aktiv für Integration, Teilhabe und ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt einsetzen möchten.

Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung müssen Kommunen mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich einen Ausländerbeirat einrichten. Im Rahmen der Kommunalwahl im März 2026 wurden in Bad Soden-Salmünster jedoch keine Wahlvorschläge für den Ausländerbeirat eingereicht, sodass keine Wahl stattfinden konnte.

In diesem Fall sieht das Gesetz die Einrichtung einer Integrationskommission vor.

Die Integrationskommission berät die städtischen Gremien in allen Angelegenheiten, die die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt betreffen. Sie soll die Interessen vertreten, Anregungen und Vorschläge einbringen sowie die Integration vor Ort fördern.

Die Kommission tritt mindestens viermal jährlich zusammen und berichtet einmal im Jahr dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung über den Stand der Integration in Bad Soden-Salmünster.

 

Die Integrationskommission besteht aus:

  • dem Bürgermeister,

  • einem Mitglied des Magistrats,

  • drei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung sowie

  • drei sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern.

     

Wer kann sich bewerben?

Für die Mitarbeit als sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner können sich Personen bewerben, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bad Soden-Salmünster haben und 

  • zu folgendem Personenkreis gehören:

  • wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner oder

  • deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die ihre Rechtsstellung als ausländische Einwohnerinnen bzw. Einwohner im Inland erworben haben oder zusätzlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

 

Wer sich in der Integrationskommission engagieren möchte, kann sich bis spätestens 

11. Oktober 2026 beim Hauptamt der Stadt Bad Soden-Salmünster melden:

 

E-Mail:     hauptamt@badsoden-salmuenster.de

Telefon:   06056 733-114

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.