Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Gemäß § 7 Ortsgerichtsgesetz werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Stadt hat hierzu dem Amtsgericht die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten entfallen sind.
Personen, die sich für das Amt des Ortsgerichtsschöffen interessieren, werden gebeten,
bis spätestens 31.10.2025 eine formlose schriftliche Bewerbung an den
Magistrat der Kurstadt Bad Soden-Salmünster
Haupt- und Personalamt
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster
oder
hauptamt(at)badsoden-salmuenster.de
zu richten.
Bad Soden-Salmünster, den 08.10.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch
Bürgermeister