Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Zweiten und Dritten Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23.03.1994 mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“, sind ehrenamtlich tätig und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Schiedsperson wird gemäß
§ 4 Abs. 1 HSchAG von der Stadtverordnetenversammlung für ein Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt unmittelbar nachdem die Bestätigung im Amt durch das Amtsgericht vorliegt.
Die bevorstehende Wahl wird hiermit gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten,
bis spätestens 31.10.2025 eine formlose schriftliche Bewerbung an den
Magistrat der Kurstadt Bad Soden-Salmünster
Haupt- und Personalamt
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster
oder
hauptamt(at)badsoden-salmuenster.de
zu richten.
Bad Soden-Salmünster, den 08.10.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Brasch
Bürgermeister