Gemäß § 5, Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes wurde
Herrn Frank Günter Klimek
zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bad Soden-Salmünster II ernannt.
Gemäß § 5, Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes wurde
Herrn Frank Günter Klimek
zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bad Soden-Salmünster II ernannt.