Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2025 die Neufassung der nachstehenden Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Soden-Salmünster beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 12. Dezember 2023 außer Kraft.