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Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Soden-Salmünster

Hier finden Sie die neu gefasste Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Soden-Salmünster

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2025 die Neufassung der nachstehenden Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Soden-Salmünster beschlossen. 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 12. Dezember 2023 außer Kraft.