Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.11.2025 die Neufassung der nachstehenden Eigenbetriebssatzung für den Kurbetrieb der Stadt Bad Soden-Salmünster beschlossen.
Mit Inkrafttreten der Satzung verliert die bisherige Eigenbetriebssatzung vom 13.01.1987 in der Fassung der VII. Nachtragssatzung vom 16.02.2016 ihre Gültigkeit.