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Bekanntmachung betr. Einziehung von Flächen der städtischen Straßenparzelle „Schwedenring“

Die o. g. Flächen der Straßenparzelle „Schwedenring“ sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und werden gem. § 6 Abs. 1 hessisches Straßengesetz eingezogen

Bekanntmachung betr. Einziehung von Flächen der städtischen Straßenparzelle „Schwedenring“ Gemarkung Salmünster, Flur 17, Flurstück 410 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 390 in Bad Soden-Salmünster

Die o. g. Flächen der Straßenparzelle „Schwedenring“ sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und werden gem. § 6 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz eingezogen. Die betroffenen Flächen sind aus beigefügter Lageskizze ersichtlich. 

 

Mit dem 19.05.2025 endet die Eigenschaft als öffentliche Straßenparzelle. 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, Rathausstr. 1, 63628 Bad Soden-Salmünster erhoben werden. 

 

Der Magistrat

der Stadt Bad Soden-Salmünster

Brasch

Bürgermeister