Die Grenzen des Schutzgebietes sind aus der mit veröffentlichten topographischen Übersichtskarte zu ersehen.
Die Verordnung und die Schutzgebietskarten können unter anderem beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
und dem
Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster
Während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.