Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Tobias Schneider, Meisenweg 13, 63628 Bad Soden-Salmünster als Ersatzperson der Gemeinsamen Wählerliste Bad SodenSal-münster (GWL) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Bad Soden-Salmünster binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Bad Soden-Salmünster Rathausstraße 1, 63628 Bad Soden-Salmünster einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Stadt Bad Soden-Salmünster, 18.09.2024
Christian Buhl
Gemeindewahlleiter