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Bürgerservice - Bad Soden-Salmünster

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Ehefähigkeitszeugnis

Leistungsbeschreibung

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 40 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist  60 Euro.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Standesamt / Servicecenter OT Bad Soden / Friedhofswesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Frowin-Von-Hutten-Str. 5
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Heinz-Otto Korn
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
Fax
06056 733 1164
Telefon
06056 744 188
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Corinna Wallner
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
Fax
06056 733 1157
Telefon
06056 744 189
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Eheschließung

Leistungsbeschreibung

Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Verlobten mit und bestimmt einen Termin für die Eheschließung. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses liegen.

Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit: Dort sollte man sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an den Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können. Ausländische Verlobte benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 40 Euro, wenn auch ausländischen Recht zu beachten ist 60 Euro. Die Vornahme der Eheschließung kostet im Regelfall 40 Euro. Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.
 

Rechtsgrundlage

Standesamt / Servicecenter OT Bad Soden / Friedhofswesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Frowin-Von-Hutten-Str. 5
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Heinz-Otto Korn
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
Fax
06056 733 1164
Telefon
06056 744 188
E-Mail
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Name
Frau Corinna Wallner
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
Fax
06056 733 1157
Telefon
06056 744 189
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Eheurkunde

Leistungsbeschreibung

Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen: 

  • Die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit und
  • Ort und Tag der Eheschließung.
 
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
 
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Im Regelfall an das Standesamt, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5 Euro.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Standesamt / Servicecenter OT Bad Soden / Friedhofswesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Frowin-Von-Hutten-Str. 5
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Heinz-Otto Korn
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
Fax
06056 733 1164
Telefon
06056 744 188
E-Mail
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Name
Frau Corinna Wallner
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
Fax
06056 733 1157
Telefon
06056 744 189
E-Mail
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Fahrerlaubnis - Namen ändern

Leistungsbeschreibung

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.

Voraussetzung:
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Führerschein
  • Lichtbild
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.

Main-Kinzig-Kreis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Fahrerlaubnisbehörde

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Zuständig für
Main - Kinzig - Kreis (Landkreis)
Anschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen, Barbarossastadt
Besucheranschrift
Im Niederfeld
63589 Linsengericht
Besucheranschrift
Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau, Brüder-Grimm-Stadt, Stadt
Telefon
06181 292 22622
E-Mail
Kontakt aufnehmen
WWW
www.mkk.de
Öffnungszeiten
Linsengericht:
Mo, Di, Do: 07.00 - 13.00 Uhr
Mi: 07.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Fr: 07.00 - 11.30 Uhr

Hanau
Mo, Mi, Do: 07.00 - 13.00 Uhr
Di: 07.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Fr: 07.00 - 11.30 Uhr

Familienbuch

Leistungsbeschreibung

Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.
 
Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. 1. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.

Standesamt / Servicecenter OT Bad Soden / Friedhofswesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Frowin-Von-Hutten-Str. 5
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Heinz-Otto Korn
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
Fax
06056 733 1164
Telefon
06056 744 188
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Name
Frau Corinna Wallner
Abteilung
Standesamt / Servicecenter Bad Soden
Zuständig für
Abstammungsurkunde, Apostille, Bestattung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit, Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern, Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern, Eheurkunde, Familienbuch, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaft - Begründung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Namensänderung, Namensgebung (-erklärung), Sterbefall - anzeigen, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung
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