Was mache ich wo?

Herzlich willkommen im Dienstleistungsportal der Stadt Bad Soden-Salmünster!

Sie haben ein Anliegen und suchen den richtigen Ansprechpartner?

Bürgerservice - Bad Soden-Salmünster

0..9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Deponien

Leistungsbeschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Seit dem 1. Juni 2005 dürfen Abfälle in Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Deponien sind in Hessen die Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien. Je nach Ortslage der Deponie finden sie die zuständigen Ansprechpartner hier.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die bislang auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt waren, wurden mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 29. April 2009 zusammengeführt bzw. aufgehoben. Die Neufassung der Deponieverordnung ist am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.
Informationen zu Arbeitshilfen zum Thema Deponietechnik finden Sie hier.  Allgemeine Informationen können Sie hier abrufen.

Regierungspräsidium Darmstadt

vCard herunterladen
Zuständig für
Darmstadt (Regierungsbezirk)
Anschrift
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Postfach
Postfach
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon
06151 12 0
Fax
06151 12 6313
WWW
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag: 8.00-16.30 Uhr
Freitag: 8.00-15.00 Uhr
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH)

Leistungsbeschreibung

Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister.

Sie können alle für die Aufnahme und die Ausübung Ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (EG Dienstleistungsrichtlinie) fällt.

Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Ihre Antragsunterlagen entgegen und leitet diese an die für Ihre beabsichtigte Dienstleistungstätigkeit zuständigen Behörden weiter. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie die weitere Koordination Ihres Vorhabens. Der EAH erhält die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheide und leitet diese an Sie weiter.

Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung selbständig wirtschaftlich erbringen wollen.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist den Regierungspräsidien Kassel, Gießen, und Darmstadt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners www.eah.hessen.de übertragen worden. Wenden Sie sich an das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Ihre Niederlassung befindet/befinden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können über die Dienstleistungsplattform (des Landes Hessen) Ihren Antrag einreichen.
Sie können sich auch persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Tätigkeit des EAH werden 10 € Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Behörden sollen innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag entscheiden, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Rechtsgrundlage

  • Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
  • Artikel 1 (Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen)

Einheitlicher Ansprechpartner

vCard herunterladen
Zuständig für
Darmstadt (Regierungsbezirk)
Besucheranschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
WWW
http://www.eah.hessen.de
Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag: 8.00-16.30 Uhr
Freitag: 8.00-15.00 Uhr

Mitarbeiter

Name
Renate Burger
Telefon
06151 12 5493
Name
Andrea Meder
Telefon
06151 12 5421
Name
Irene Schneider
Telefon
06151 12 5938

Gaststättenerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen.
 
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
 

Keine Erlaubnis braucht, wer nur:
  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht.

Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z. B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten).

Voraussetzungen:
Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) erteilt.
Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé, Trinkhalle etc.) und für bestimmte Räume erteilt.

Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller
  • die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere "dem Trunke ergeben ist" oder
  • befürchten lässt, dass er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten wird oder
  • dem Alkoholmissbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird oder
  • die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird,
  • die zum Betrieb des Gewerbes oder zum Aufenthalt der Beschäftigten bestimmten Räume wegen ihrer Lage, Beschaffenheit, Ausstattung oder Einteilung für den Betrieb nicht geeignet sind, insbesondere den notwendigen Anforderungen zum Schutze der Gäste und der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder den sonst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Anforderungen nicht genügen oder
  • die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können, soweit diese Räume in einem Gebäude liegen, für das nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung für die erstmalige Errichtung, für einen wesentlichen Umbau oder eine wesentliche Erweiterung erteilt wurde oder das, für den Fall, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, nach dem 1. Mai 2002 fertig gestellt oder wesentlich umgebaut oder erweitert wurde,
  • der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt,
  • der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er oder sein Stellvertreter (§ 9 GastG) über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.

Verfahrensablauf:
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben persönlich einzureichen. Danach erfolgt die Überprüfung des Antragstellers und der Räumlichkeiten.

 

An wen muss ich mich wenden?

Gaststättenerlaubnisbehörden sind in Hessen die Kommunen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übersetzung Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Grundrisszeichnung gewerblich genutzter Räume

Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag

Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtsgrundlage

Gaststättengesetz (GastG)
§ 2 Gaststättengesetz (GastG) (Erlaubnis)
§ 9 Gaststättengesetz (GastG) (Stellvertretungserlaubnis)

Was sollte ich noch wissen?

Betrieb einer Gaststätte mit Gestattung:
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb einer Gaststätte unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden (Gestattung).

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Gaststättenerlaubnis

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Matthias Grütze-Wittke
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Abfall: Altpapier, Abfall: Gartenabfälle entsorgen, Abfall: Sperrmüll, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Ratten melden, Reisegewerbekarte, Ausstellung, Sammlungen, Schädlingsbekämpfung, Sperrzeit, Sprengstoff, Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Fax
06056 733 1137
Telefon
06056 733 37
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Gewerbeabmeldung

Leistungsbeschreibung

Welche Unterlagen werden benötigt?

GewA 3 Gewerbe-Abmeldung

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Gewerbeabmeldebestätigung

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Matthias Grütze-Wittke
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Abfall: Altpapier, Abfall: Gartenabfälle entsorgen, Abfall: Sperrmüll, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Ratten melden, Reisegewerbekarte, Ausstellung, Sammlungen, Schädlingsbekämpfung, Sperrzeit, Sprengstoff, Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Fax
06056 733 1137
Telefon
06056 733 37
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Gewerbeanmeldung

Leistungsbeschreibung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Gewerbeummeldung: Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Gewerbeabmeldung: Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Gemeinden.
 

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachfolgend aufgeführt finden Sie die in Regel notwendigen Dokumente. Bitte beachten Sie, nur bei entsprechender Gesellschaftsform Ihrer Firma ist ein Handels- oder Vereinsregisterausdruck sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrag erforderlich und damit auch nur bei ausländischen Firmen die Übersetzung des Handelsregisterauszug.
Nur bei einem zulassungspflichtigen Handwerk ist der Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich.

 

Übersetzung Handelsregisterauszug

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

GewA 1 Gewerbe-Anmeldung

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs

Vereinsregisterauszug

Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer

Welche Gebühren fallen an?

Die Gewerbeanzeige ist gebührenfrei.
Sollten Sie jedoch eine Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeanzeige durch die zuständige Behörde wünschen wird hierfür nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung eine Gebühr in Höhe von 22,-- € erhoben.
Die Empfangsbescheinigung ist gesondert, formlos zu beantragen.
 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Gewerbeanmeldebestätigung

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Matthias Grütze-Wittke
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Abfall: Altpapier, Abfall: Gartenabfälle entsorgen, Abfall: Sperrmüll, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Ratten melden, Reisegewerbekarte, Ausstellung, Sammlungen, Schädlingsbekämpfung, Sperrzeit, Sprengstoff, Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Fax
06056 733 1137
Telefon
06056 733 37
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Gewerbegrundstücke

Leistungsbeschreibung

Sie suchen ein Gewerbegrundstück?
Sie haben Fragen zu Flächenzuschnitt, Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Unternehmensnachbarschaft?
Dann wenden Sie sich an die HA Hessen Agentur GmbH, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Hessen.
In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erhalten Sie auch weitere Informationen auf dem Gewerbeflächeninformationssystem.

Main-Kinzig-Kreis - Referat Wirtschaft und Arbeit

vCard herunterladen
Zuständig für
Main - Kinzig - Kreis (Landkreis)
Anschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen, Barbarossastadt
Besucheranschrift
Barbarossastr. 24
63571 Gelnhausen, Barbarossastadt
Telefon
06051 85 13712
Fax
06051 85 13710
E-Mail
Kontakt aufnehmen
WWW
www.wfmkk.de
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi.: 13.00 - 15.00 Uhr
Do.: 13.00 - 17.30 Uhr

Termine nur mit Terminvergabe und Rücksendung des Fragebogens.

Gewerbesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung, die Sie hier finden.

Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen hessischen Finanzämtern oder hier.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Gewerbesteuer finden Sie hier.

Stadt Bad Soden-Salmünster - Steuerangelegenheiten

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Anette Dings
Abteilung
Finanz- und Steuerwesen
Raum
207
Zuständig für
Automatensteuer, Gewerbesteuer
Fax
06056 733 1131
Telefon
06056 733 31
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Gewerbeummeldung

Leistungsbeschreibung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Gewerbeummeldebestätigung

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Matthias Grütze-Wittke
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Abfall: Altpapier, Abfall: Gartenabfälle entsorgen, Abfall: Sperrmüll, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Ratten melden, Reisegewerbekarte, Ausstellung, Sammlungen, Schädlingsbekämpfung, Sperrzeit, Sprengstoff, Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Fax
06056 733 1137
Telefon
06056 733 37
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Gewerbezentralregisterauskunft

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstände) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
    (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde:
    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde (Meldebehörde) Ihres Wohnortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

     

 

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erstellung durch das Bundeszentralregister dauert ca. 2-3 Wochen.

Rechtsgrundlage

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Matthias Grütze-Wittke
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Abfall: Altpapier, Abfall: Gartenabfälle entsorgen, Abfall: Sperrmüll, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Ratten melden, Reisegewerbekarte, Ausstellung, Sammlungen, Schädlingsbekämpfung, Sperrzeit, Sprengstoff, Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Fax
06056 733 1137
Telefon
06056 733 37
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Makler und Bauträger, Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung

Leistungsbeschreibung

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Finanzmakler, Anlagenberater, Bauträger und Baubetreuer haben der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils

  • mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
  • mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
  • die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten

anzuzeigen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die kreisfreie Stadt/Landkreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der (formlosen) Anzeige sind

  • Name,
  • ggf. Geburtsname,
  • Vornamen,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtstag,
  • Geburtsort und
  • Anschrift

der betreffenden Person anzugeben.
 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die aufgrund der Anzeige durchgeführte Zuverlässigkeitsprüfung beträgt zwischen 25,00 und 55,00 € pro Person.

Rechtsgrundlage

Main-Kinzig-Kreis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Kreisordnungsbehörde

vCard herunterladen
Zuständig für
Main - Kinzig - Kreis (Landkreis)
Anschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen, Barbarossastadt
Besucheranschrift
Im Niederfeld
63589 Linsengericht
Postfach
Postfach 1465
63569 Gelnhausen, Barbarossastadt
Fax
06051 85 77
Telefon
06051 85 0
WWW
http://www.mkk.de
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 07.00 - 13.00 Uhr
Mi: 07.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Fr: 07.00 - 11.30 Uhr

Pfandleihgewerbe: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Verleihung von Geld gegen die Verpfändung von beweglichen Gegenständen gewerblich ausführen wollen, benötigen Sie eine Pfandleihererlaubnis. Ebenso benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte vermitteln, indem Sie die Ihnen übergebenen Sachen auf Ihren Namen bei einem Pfandleiher oder in einem öffentlichen Leihhaus verpfänden und die erhaltenen Darlehen an Ihre Auftraggeber abführen wollen. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 Gewerbeordnung (Pfandleihe)

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Nachweis finanzieller Sicherheiten

Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Übersetzung Handelsregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 150 € bis 1400 € erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Pfandleiherverordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Stadt Bad Soden-Salmünster

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Fax
06056 733 59
Telefon
06056 733 0
WWW
http://www.badsoden-salmuenster.de
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Rathaus in Salmünster:

Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr

Verwaltungsstelle Bad Soden:

Montag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1  Gebühren: nein
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Reisegewerbekarte, Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übersetzung Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es können Gebühren von 30 € bis 650 € anfallen.

Rechtsgrundlage

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Reisegewerbekarte

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Matthias Grütze-Wittke
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Abfall: Altpapier, Abfall: Gartenabfälle entsorgen, Abfall: Sperrmüll, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallgebühren, Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Ratten melden, Reisegewerbekarte, Ausstellung, Sammlungen, Schädlingsbekämpfung, Sperrzeit, Sprengstoff, Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Fax
06056 733 1137
Telefon
06056 733 37
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Reisegewerbekarte, Erweiterung

Leistungsbeschreibung

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Reisegewerbekarte, Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

vCard herunterladen
Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein