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Bürgerservice - Bad Soden-Salmünster

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Erbschaft

Leistungsbeschreibung

Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).

Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Rechtsgrundlage

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Leistungsbeschreibung

Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers besteuert. Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, d. h. sie knüpft an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an.

Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.

Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der persönliche Freibetrag kann durch Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen

  1. der Erwerb von Todes wegen (z. B. Erbschaft, Vermächtnis)
  2. die Schenkungen unter Lebenden
  3. die Zweckzuwendungen
  4. das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren (Erbersatzsteuer).

An wen muss ich mich wenden?

Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie aus den Erklärungsvordrucken entnehmen, die Sie von dem zuständigen Finanzamt im Regelfall zugesandt bekommen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare und Anträge zur Erbschaftssteuererklärung erhalten Sie u. a. hier.