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Bürgerservice - Bad Soden-Salmünster

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Kinderreisepass

Leistungsbeschreibung

Kinderreisepässe werden ab 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Bisher wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des
10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
 
Kinderreisepässe, die vor dem 1.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
 
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
 

So genannte Kinderausweise werden bereits seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt, diese behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
     
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13 Euro an Gebühren zu erheben.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
 
Zur visumfreien Einreise in die USA werden Kinderreisepässe nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
 
 

Ausführliche Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de.

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
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Parkausweis für Anwohner

Leistungsbeschreibung

Einen Parkausweis für Bewohner müssen Sie beantragen. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde

Welche Unterlagen werden benötigt?

In einigen Städten (z. B. Frankfurt am Main) kann der Ausweis formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden, andere (z. B. Bad Homburg) sehen hierfür ein Formular vor. In Offenbach kann das Formular online ausgefüllt und verschickt werden. Ansonsten:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

zusätzlich bei:

  • Vertreter: Vollmacht mit o. g. Unterlagen (auch Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich von 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Rechtsgrundlage

Stadt Bad Soden-Salmünster - Sicherheits- und Ordnungswesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Heiko Antony
Position
Fachbereichsleiter
Abteilung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Soziales
Raum
004
Zuständig für
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes, Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung, Kfz: Verkehrszeichen- und Ampelstörung, Kfz: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Obdachlosenhilfe, Parkausweis für Anwohner, Parkausweis für Handwerker, Parkausweis für Schwerbehinderte, Plakatierungen, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis, Spielhallenerlaubnis, Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung, Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Fax
06056 733 1136
Telefon
06056 733 36
E-Mail
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Parkausweis für Handwerker

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.07.2006 gibt es den sogenannten Handwerker-Parkausweis für die Region Frankfurt RheinMain.
Dieser wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt und momentan im Rahmen einer vereinbarten Duldung wie beispielsweise in Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim und den Städten und Gemeinden in den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Wetterau, Hochtaunus, Main-Taunus, Offenbach, Groß Gerau und Main-Kinzig gegenseitig anerkannt.

  • im eingeschränkten Haltverbot / Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs.1 StVO)
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen, soweit dann ein Fahrzeug mit 2,55 m Breite noch passieren kann (Zeichen 325 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs.2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs.1b StVO)

Die Ausnahmegenehmigung ist übertragbar (maximal auf weitere 5 Fahrzeuge), gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
Es können so viele Originalausfertigungen der Genehmigung wie benötigt beantragt werden (siehe Gebührenhinweise). Sofern Sie über mehr als 6 Fahrzeuge verfügen, ist ggf. ein weiterer Antrag zu stellen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Nachträglich beantragte weitere Genehmigungsoriginale des gleichen Antragstellers werden an die Laufzeit der ersten Ausnahmegenehmigung angepasst.

Außerhalb des Rhein-Main-Gebietes in der o. g. Abgrenzung können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden für ihren Bezirk im Rahmen von § 46 StVO Ausnahmen von den Bestimmungen der StVO zum Halten und Parken genehmigen. Ggf. bestehen weitere regionale Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen im Sinne von Handwerker-Parkausweisen (z. B. im Rhein-Neckar-Raum).

Wer kann den Ausweis beantragen?

Antragsberechtigt sind Handwerker, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und ein

  • zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage 1 zur Handwerksordnung),
  • zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 zur Handwerksordnung) oder handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2 zur Handwerksordnung)
    ausüben und

    a) regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen
    und
    b) ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, das sich für Materialtransporte und als Werkstattwagen bzw. für Dienstleistungen eignet und ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 4 t nicht überschreitet.

Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Geltungsbereiches gemäß obiger Beschreibung zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (für die Stadt Frankfurt siehe hier, für die Stadt Bad Homburg hier)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Handwerkskarte
  • Kopie d. Kfz.-Schein(e) / Zulassungsbescheinigung(en)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt 305,00 EUR für die erste Ausnahmegenehmigung und 161,00 EUR für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird.
Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung bei Gleichheit des Antragstellers, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 8 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € (1/12 von 156,00 €, plus 5,00 € Auslagen) zu entrichten.

Rechtsgrundlage

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Bescheid "Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung"

Handwerker(park)ausweis

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Stadt Bad Soden-Salmünster - Sicherheits- und Ordnungswesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Heiko Antony
Position
Fachbereichsleiter
Abteilung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Soziales
Raum
004
Zuständig für
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes, Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung, Kfz: Verkehrszeichen- und Ampelstörung, Kfz: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Obdachlosenhilfe, Parkausweis für Anwohner, Parkausweis für Handwerker, Parkausweis für Schwerbehinderte, Plakatierungen, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis, Spielhallenerlaubnis, Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung, Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Fax
06056 733 1136
Telefon
06056 733 36
E-Mail
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Parkausweis für Schwerbehinderte

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Hessen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen orangefarbenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.

Gelber Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Rechtsgrundlage

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
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Stadt Bad Soden-Salmünster - Sicherheits- und Ordnungswesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Herr Heiko Antony
Position
Fachbereichsleiter
Abteilung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Soziales
Raum
004
Zuständig für
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes, Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung, Kfz: Verkehrszeichen- und Ampelstörung, Kfz: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Obdachlosenhilfe, Parkausweis für Anwohner, Parkausweis für Handwerker, Parkausweis für Schwerbehinderte, Plakatierungen, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis, Spielhallenerlaubnis, Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung, Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Fax
06056 733 1136
Telefon
06056 733 36
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Personalausweis

Leistungsbeschreibung

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig, für Personen über 24 Jahre zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
 
Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
 
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
 
Weitere Pflichten des Ausweisinhabers/der Ausweisinhaberin:
Nach einer Namensänderung (z. B. Eheschließung) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
 
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis
    und/oder z. B. der Reisepassund/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) 
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  •  Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     

Welche Gebühren fallen an?

Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von 8 Euro zu erheben.

Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei.

Informationen zu der Gebührenhöhe für die möglichen Fälle einer erforderlichen Neuaustellung des Personalausweises vor Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie bei der Personalausweisbehörde.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

 

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de.

Ab 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Aktuelle und umfassende Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie online auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern unter dem Link www.personalausweisportal.de.

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
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Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
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Personalausweis - Adresse ändern

Leistungsbeschreibung

Wenn sich die Adresse der Personalausweisinhaberin bzw. des Personalausweisinhabers wegen eines Umzugs geändert hat, ist nicht nur innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde die Anmeldung vorzunehmen, sondern auch die Änderung der Adressangaben im Personalausweis zu veranlassen.

Bei Änderung der Wohnanschrift wird auf der Rückseite des Personalausweises ein Adressaufkleber angebracht. Eine unbefugte Veränderung des Adressaufklebers führt zur Ungültigkeit des Personalausweises.

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsgrundlage

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

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Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
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Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
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Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft

Leistungsbeschreibung

Informationen über den jeweiligen Status Ihres Antrags auf Ausstellung eines Reisepasses und/oder Personalausweises erhalten Sie bei der zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde, die Ihren Antrag entgegengenommen hat.

Personalausweis: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis abhanden gekommen, d.h. der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Rechtsgrundlage

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

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Anschrift
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
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Raum
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Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
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Telefon
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Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
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Telefon
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Personalausweis, vorläufiger

Leistungsbeschreibung

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss gleichzeitig die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Passes  beantragt werden.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens drei Monate.

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises sind 15 Euro an Gebühren zu erheben.

Bei Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises, die wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird, fallen 13 Euro an Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Stadt Bad Soden-Salmünster - Servicecenter

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Rathausstraße 1
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Petra Ruppel
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Olivia Schreiber
Abteilung
Servicecenter
Raum
003
Zuständig für
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften, Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein), Fischereischein, Führungszeugnis, Gaststättenerlaubnis, Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregisterauskunft, Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern, Kinderreisepass, Parkausweis für Schwerbehinderte, Personalausweis, Personalausweis - Adresse ändern, Personalausweis: Verlustanzeige, Personalausweis, vorläufiger, Reisepass, Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass), Reisepass: Kind mit eintragen, Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft, Reisepass: Verlustanzeige, Reisepass, vorläufiger
Fax
06056 733 1138
Telefon
06056 733 38
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Reiseausweis als Passersatz

Leistungsbeschreibung

Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
 
Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens für drei Monate.
 
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Bundespolizei www.bundespolizei.de.

An wen muss ich mich wenden?

An die Grenzbehörden der Bundespolizei.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird für deutsche Staatsbürger eine Gebühr von 8 Euro erhoben.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Andere Staaten sind zur Anerkennung der Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Ihre Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert.

Schwerbehindertenausweis

Leistungsbeschreibung

Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen?

Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Oder Sie besitzen bereits einen Schwerbehindertenausweis, dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder inzwischen abgelaufen ist?

Dann müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt durch die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Ausweisausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren Schwerbehindertenausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises automatisch angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen oder unter zu Hilfenahme der Formanträge.
Die jeweiligen Formanträge können über die Internetseite der Versorgungsverwaltung beim Regierungspräsidium in Gießen heruntergeladen werden oder bei jedem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales angefordert werden.

Stadt Bad Soden-Salmünster - Sozialwesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Vogtgasse 15
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Lucia Becker-Reitz
Abteilung
Sozialwesen
Raum
2
Zuständig für
Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Asylantrag, Ausbildungsförderung - BAföG (Studierende und SchülerInnen), Blindenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe), Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe), Hilfen zur Erziehung, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe), Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Rente / Rentenversicherung, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis verlängern, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Untersuchungsberechtigungsschein, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
Fax
06056 733 1154
Telefon
06056 733 54
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Ute Kailich
Abteilung
Sozialwesen
Raum
1
Zuständig für
Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Asylantrag, Ausbildungsförderung - BAföG (Studierende und SchülerInnen), Blindenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe), Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe), Hilfen zur Erziehung, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe), Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Rente / Rentenversicherung, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis verlängern, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Untersuchungsberechtigungsschein, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
Fax
06056 733 1155
Telefon
06056 733 55
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Herr Michael Salomon
Abteilung
Sozialwesen
Raum
1
Zuständig für
Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Asylantrag, Ausbildungsförderung - BAföG (Studierende und SchülerInnen), Blindenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe), Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe), Hilfen zur Erziehung, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe), Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Rente / Rentenversicherung, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis verlängern, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Untersuchungsberechtigungsschein, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
Fax
06056 733 1156
Telefon
06056 733 56
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

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Anschrift
Washingtonallee 2
36041 Fulda, Stadt
Postfach
Postfach 2351
36013 Fulda, Stadt
Telefon
0661 6207 0
Fax
0661 6207 325
Fax
0661 6207 242
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Schwerbehindertenausweis verlängern

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen. Man kann den Ausweis zweimal ohne besondere Formalitäten verlängern lassen. Anschließend muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Verlängerung erfolgt durch die Hessische Versorgungsverwaltung bzw. seine Außenstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweisesmüssen Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis mitbringen.


Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises von uns automatisch angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Ihnen übersandte Anschreiben einzureichen.

Stadt Bad Soden-Salmünster - Sozialwesen

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Zuständig für
Bad Soden-Salmünster, Stadt (Gemeinde)
Anschrift
Vogtgasse 15
63628 Bad Soden-Salmünster, Stadt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 10:00 Uhr
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Mitarbeiter

Name
Frau Lucia Becker-Reitz
Abteilung
Sozialwesen
Raum
2
Zuständig für
Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Asylantrag, Ausbildungsförderung - BAföG (Studierende und SchülerInnen), Blindenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe), Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe), Hilfen zur Erziehung, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe), Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Rente / Rentenversicherung, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis verlängern, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Untersuchungsberechtigungsschein, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
Fax
06056 733 1154
Telefon
06056 733 54
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Frau Ute Kailich
Abteilung
Sozialwesen
Raum
1
Zuständig für
Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Asylantrag, Ausbildungsförderung - BAföG (Studierende und SchülerInnen), Blindenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe), Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe), Hilfen zur Erziehung, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe), Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Rente / Rentenversicherung, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis verlängern, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Untersuchungsberechtigungsschein, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
Fax
06056 733 1155
Telefon
06056 733 55
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Name
Herr Michael Salomon
Abteilung
Sozialwesen
Raum
1
Zuständig für
Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Asylantrag, Ausbildungsförderung - BAföG (Studierende und SchülerInnen), Blindenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe), Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe), Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe), Hilfen zur Erziehung, Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe), Kriegsopferfürsorge, Landesblindengeld, Rente / Rentenversicherung, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweis verlängern, Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Untersuchungsberechtigungsschein, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
Fax
06056 733 1156
Telefon
06056 733 56
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

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Anschrift
Washingtonallee 2
36041 Fulda, Stadt
Postfach
Postfach 2351
36013 Fulda, Stadt
Telefon
0661 6207 0
Fax
0661 6207 325
Fax
0661 6207 242
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Sozialversicherungsausweis

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland eine Beschäftigung ausübt, erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Darauf sind der Name und die Sozialversicherungsnummer eingetragen.

Den Ausweis müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber hinterlegen. Damit wird Ihnen bescheinigt, dass Sie legal in Deutschland arbeiten und die Sozialleistungen, die Ihr Arbeitgeber zahlt - zum Beispiel die Beiträge für die Rentenversicherung - Ihnen tatsächlich auch zustehen.

Weitere Informationen zum Sozialversicherungsausweis und zur Rente finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, müssen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse neu beantragen.

Rechtsgrundlage

Die Ausstellung und die Inhalte des Sozialversicherungsausweises, der private und behördliche Umgang mit dem Dokument sowie Mitführungs- und Vorlagepflichten sind bundesrechtlich im § 18h SGB IV geregelt. Die Länder haben keinerlei Spielraum hinsichtlich der Gestaltung des Ausweises und der mit seiner Verwendung verbundenen Pflichten.

Was sollte ich noch wissen?

In einigen Branchen ist der Ausweis immer mitzuführen, zum Beispiel im Baugewerbe oder in der Gastronomie.

Staatsangehörigkeitsausweis

Leistungsbeschreibung

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird – verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.

Voraussetzungen:

Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen der Kreisausschuss, in den kreisfreien Städten der Magistrat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszügen aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
  • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
  • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
  • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher:
    Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsnachweis beträgt 25 Euro.

Rechtsgrundlage

Main-Kinzig-Kreis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Kreisordnungsbehörde

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Zuständig für
Main - Kinzig - Kreis (Landkreis)
Anschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen, Barbarossastadt
Besucheranschrift
Im Niederfeld
63589 Linsengericht
Postfach
Postfach 1465
63569 Gelnhausen, Barbarossastadt
Fax
06051 85 77
Telefon
06051 85 0
WWW
http://www.mkk.de
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 07.00 - 13.00 Uhr
Mi: 07.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Fr: 07.00 - 11.30 Uhr