Herzlich willkommen im Dienstleistungsportal der Stadt Bad Soden-Salmünster!
Sie haben ein Anliegen und suchen den richtigen Ansprechpartner?
So genannte Kinderausweise werden bereits seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt, diese behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13 Euro an Gebühren zu erheben.
Ausführliche Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de.
Einen Parkausweis für Bewohner müssen Sie beantragen. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
In einigen Städten (z. B. Frankfurt am Main) kann der Ausweis formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden, andere (z. B. Bad Homburg) sehen hierfür ein Formular vor. In Offenbach kann das Formular online ausgefüllt und verschickt werden. Ansonsten:
zusätzlich bei:
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich von 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Seit dem 01.07.2006 gibt es den sogenannten Handwerker-Parkausweis für die Region Frankfurt RheinMain.
Dieser wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt und momentan im Rahmen einer vereinbarten Duldung wie beispielsweise in Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim und den Städten und Gemeinden in den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Wetterau, Hochtaunus, Main-Taunus, Offenbach, Groß Gerau und Main-Kinzig gegenseitig anerkannt.
Die Ausnahmegenehmigung ist übertragbar (maximal auf weitere 5 Fahrzeuge), gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
Es können so viele Originalausfertigungen der Genehmigung wie benötigt beantragt werden (siehe Gebührenhinweise). Sofern Sie über mehr als 6 Fahrzeuge verfügen, ist ggf. ein weiterer Antrag zu stellen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Nachträglich beantragte weitere Genehmigungsoriginale des gleichen Antragstellers werden an die Laufzeit der ersten Ausnahmegenehmigung angepasst.
Außerhalb des Rhein-Main-Gebietes in der o. g. Abgrenzung können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden für ihren Bezirk im Rahmen von § 46 StVO Ausnahmen von den Bestimmungen der StVO zum Halten und Parken genehmigen. Ggf. bestehen weitere regionale Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen im Sinne von Handwerker-Parkausweisen (z. B. im Rhein-Neckar-Raum).
Wer kann den Ausweis beantragen?
Antragsberechtigt sind Handwerker, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und ein
Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.
Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Geltungsbereiches gemäß obiger Beschreibung zu stellen.
Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt 305,00 EUR für die erste Ausnahmegenehmigung und 161,00 EUR für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird.
Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung bei Gleichheit des Antragstellers, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 8 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € (1/12 von 156,00 €, plus 5,00 € Auslagen) zu entrichten.
Sie wohnen in Hessen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen orangefarbenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Gelber Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de.
Ab 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Aktuelle und umfassende Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie online auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern unter dem Link www.personalausweisportal.de.
Wenn sich die Adresse der Personalausweisinhaberin bzw. des Personalausweisinhabers wegen eines Umzugs geändert hat, ist nicht nur innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde die Anmeldung vorzunehmen, sondern auch die Änderung der Adressangaben im Personalausweis zu veranlassen.
Bei Änderung der Wohnanschrift wird auf der Rückseite des Personalausweises ein Adressaufkleber angebracht. Eine unbefugte Veränderung des Adressaufklebers führt zur Ungültigkeit des Personalausweises.
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Keine.
Informationen über den jeweiligen Status Ihres Antrags auf Ausstellung eines Reisepasses und/oder Personalausweises erhalten Sie bei der zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde, die Ihren Antrag entgegengenommen hat.
Ist der Personalausweis abhanden gekommen, d.h. der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
Wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Bei Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises, die wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird, fallen 13 Euro an Gebühren an.
An die Grenzbehörden der Bundespolizei.
Andere Staaten sind zur Anerkennung der Passersatzpapiere nicht
verpflichtet. Ihre Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren
nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die
Mitnahme verweigert.
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen?
Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Oder Sie besitzen bereits einen Schwerbehindertenausweis, dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder inzwischen abgelaufen ist?
Dann müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.
Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt durch die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales.
Zur Ausweisausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren Schwerbehindertenausweis.
Keine
Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises automatisch angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert.
Die Beantragung der Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen oder unter zu Hilfenahme der Formanträge.
Die jeweiligen Formanträge können über die Internetseite der Versorgungsverwaltung beim Regierungspräsidium in Gießen heruntergeladen werden oder bei jedem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales angefordert werden.
Keine
Sie werden 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises von uns automatisch angeschrieben und zur Verlängerung aufgefordert.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Ihnen übersandte Anschreiben einzureichen.
Wer in Deutschland eine Beschäftigung ausübt, erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Darauf sind der Name und die Sozialversicherungsnummer eingetragen.
Den Ausweis müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Arbeitgeber hinterlegen. Damit wird Ihnen bescheinigt, dass Sie legal in Deutschland arbeiten und die Sozialleistungen, die Ihr Arbeitgeber zahlt - zum Beispiel die Beiträge für die Rentenversicherung - Ihnen tatsächlich auch zustehen.
Weitere Informationen zum Sozialversicherungsausweis und zur Rente finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, müssen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse neu beantragen.
Die Ausstellung und die Inhalte des Sozialversicherungsausweises, der private und behördliche Umgang mit dem Dokument sowie Mitführungs- und Vorlagepflichten sind bundesrechtlich im § 18h SGB IV geregelt. Die Länder haben keinerlei Spielraum hinsichtlich der Gestaltung des Ausweises und der mit seiner Verwendung verbundenen Pflichten.
In einigen Branchen ist der Ausweis immer mitzuführen, zum Beispiel im Baugewerbe oder in der Gastronomie.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen der Kreisausschuss, in den kreisfreien Städten der Magistrat.
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsnachweis beträgt 25 Euro.