Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung. Auf dieser Homepage werden alle Dienstleistungen dargestellt, die den Bürgern von den Ortsgerichten angeboten werden.
Ortsgericht Salmünster:
Zuständig für die Stadtteile Salmünster, Hausen, Ahl, Alsberg und Mernes.
Ortsgerichtsvorsteher: Karl-Heinz Zinkhan
Tannenweg 3, 63628 Bad Soden-Salmünster
Telefon (06056) 81 31
Sprechstunden: nach Vereinbarung.
Ortsgericht Bad Soden:
Zuständig für die Stadtteile Bad Soden, Romsthal, Eckardroth, Wahlert, Kerbersdorf und Kath.-Willenroth.
Ortsgerichtsvorsteher: Heinz-Otto Korn
Wahlerter Str. 25, 63628 Bad Soden-Salmünster
Terminvereinbarung nach Absprache unter
Telefon: 0 60 56/ 744-188
Fax: 0 60 56/ 733-1164
E-Mail: h.korn(at)badsoden-salmuenster.de
Informationen zu den Schiedsämtern und deren Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage der Bundesvereinigung Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Bezirksvereinigung Hanau.
Bad Soden-Salmünster I:
Zuständigkeitsbereich: Salmünster, Hausen,
Ahl, Alsberg und Mernes
Herr Karl-Walter Auhl
Terminvereinbarung nach Absprache unter
Tel.: (0 60 56) 88 84
Bad Soden-Salmünster II:
Zuständigkeitsbereich: Bad Soden, Romsthal,
Eckardroth, Wahlert, Kerbersdorf,
Katholisch-Willenroth und Schönhof
Herr Albrecht Noll
Terminvereinbarung nach Absprache unter
Tel.: (0 60 56) 25 61
Zuständig ist jeweils das Schiedsamt in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.