Die Meldebehörde darf nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Meldegesetz Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen Auskunft aus dem Melderegister (Namens- und Adressdaten) erteilen. Der Weitergabe der Daten kann gemäß § 35 Abs. 5 Satz 1 Hessisches Meldegesetz widersprochen werden. Für nähere Auskünfte hierzu bzw. die Annahme von Widersprüchen steht das Servicecenterteam im Rathaus gerne persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 06056/733-35 bzw. 733-39 zur Verfügung.