Neubürgerinnen und Neubürger, junge Paare und Familien mit Kindern sind in Bad Soden-Salmünster willkommen. Sie für die Stadt zu gewinnen und am Standort zu halten ist Ziel des Förderprogramms "Bauplätze für Familien".
Das Förderprogramm "Bauplätze für Familien" zum Download als PDF-Dokument
1.
Die Stadt Bad Soden-Salmünster gewährt jungen Paaren (dies sind Ehepaare oder rechtlich gleichgestellte Lebensgemeinschaften ohne Kinder, welche nicht länger als fünf Jahre verheiratet bzw. rechtlich verbunden sind) sowie Familien und eheähnlichen Gemeinschaften mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bzw. Alleinerziehenden mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind beim Erwerb eines Baugrundstückes aus dem städtischen Eigentum einen Abschlag von maximal 40 % auf den in der städtischen Bilanz ausgewiesenen Grundstückswert. Der Abschlag wird bis zu einem versteuernden Familieneinkommen von 120.000 Euro gewährt. Maßgebend ist das Steuerjahr vor der Antragsstellung.
2.
Der Abschlag berechnet sich wie folgt:
3.
Für den Fall, dass sich mehrere Interessenten für das gleiche Grundstück bewerben, erfolgt die Vergabe gemäß dem folgenden Punktesystem.
Lebensschwerpunkt |
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a) Hauptwohnsitz in Bad Soden-Salmünster | 10 Punkte |
b) Arbeitsplatz von mindestens einem Bewerberteil in Bad Soden-Salmünster | 10 Punkte |
c) Gewerbetreibender mit Hauptsitz Bad Soden-Salmünster | 10 Punkte |
d) Gebürtig aus dem Stadtteil in dem der Bauplatz liegt | 10 Punkte |
e) Ausübung eines gemeinnützigen Ehrenamtes durch den Antragsteller | 10 Punkte |
Kinder |
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a) Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Schwangerschaften werden berücksichtigt, wenn die Geburt des Kindes innerhalb von 6 Monaten nach der Interessensbekundung zu erwarten ist) | 20 Punkte je Kind |
b) Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 27. Lebensjahres, die im Haushalt der Bewerber leben | 5 Punkte je Kind |
Behinderungen |
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Behinderungsgrad über 50 % | 10 Punkte |
Das Grundstück wird an den Antragsteller mit der höchsten erreichten Punktzahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheidet vorrangig die Punktzahl der Kinder sowie die Dauer der Wohnansässigkeit in Bad Soden-Salmünster.
4.
Die Förderung erfolgt nur einmal und setzt voraus, dass die Kaufinteressenten nicht bereits über ausreichendes Wohneigentum im Stadtgebiet verfügen. Weitere Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung einer zweijährigen Bauverpflichtung und eine mindestens zehnjährige Eigennutzung der Immobilie. Für den Fall des vorzeitigen Verkaufs oder Wegzuges wird der Abschlag anteilig für jedes nicht genutzte Jahr zurückgefordert. Diese Anforderung ist dinglich zu sichern. Ebenso ist ein Rückübertragungsrecht für den Fall zu sichern, dass nicht fristgerecht mit der Baumaßnahme begonnen wird, bzw. der Bau nicht binnen fünf Jahren nach Vertragsschluss fertig gestellt wird. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung der Baupflichten wird auch eine Vertragsstrafe fällig.
5.
Grundstücksvergaben an Personen, welche nicht die Abschlagsvoraussetzungen nach Nr. 1 und 2 erfüllen, sind möglich, wenn zum Zeitpunkt der Interessensbekundung keine weiteren Bewerbungen von dem unter Nr. 2 genannten Personenkreis vorliegen und ein angemessener Kaufpreis geboten wird.
6.
Über die Vergabe von Grundstücken nach diesem Förderprogramm entscheidet der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, welcher den Haupt- und Finanzausschuss über den Verkauf unterrichtet. Ein Rechtsanspruch kann aus diesem Förderprogramm nicht abgeleitet werden.
Für Fragen und weitergehende Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Michael Bolender
Rathaus Salmünster,
Rathausstraße 1
1. Stock, Zimmer 105
Tel. 06056 / 733 - 42
Fax: 06056 / 733 - 1142
Mail: m.bolender(at)badsoden-salmuenster.de
Johannes Michel
Rathaus Salmünster,
Rathausstraße 1
1. Stock, Zimmer 105
Tel. 06056 / 733 - 58
Mobil 0160 / 9099 7313
Fax: 06056 / 733 - 1158
Mail: j.michel(at)badsoden-salmuenster.de